Zugegeben: Die Förderung für Neubau-Wohnimmobilien ist ein umfassendes Thema. Von der Effizienzhaus-Stufe 40 als Voraussetzung für eine Bundesförderung effizienter Gebäude „Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude“ bis zum Stand, wie es voraussichtlich ab Februar 2024 mit der Förderung weitergehen soll, Stichwort vorübergehender Förderstopp. Ihr Guide rund um den „Klimafreundlichen Neubau – Wohngebäude“-Förderungsanspruch – jetzt informieren!
- Effizienzhaus 40 wird Standard im Neubau
- Wie sich der Primärenergiebedarf definiert
- Effizienzhaus 40 kann Ihnen die Tür zur Förderung öffnen
- „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ mit Förderungsanspruch
- Förderstufe 1: Klimafreundliches Wohngebäude
- Förderstufe 2: Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
- „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“: wer Förderungsanspruch hat muss abwarten
- Sie haben „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“-Förderungsanspruch? Programm startet wieder
- Experten für Energieeffizienz – der Schlüssel für Ihre Förderung
Sicherlich ist Ihnen der Begriff Effizienzhaus schon untergekommen, ob zum Beispiel in der Nachhaltigkeits-Diskussion bezüglich Neubauten oder in Exposés. Lesen Sie in diesem neubau kompass Ratgeber zunächst, was ein Effizienzhaus (EH) ist und welche EH-Stufe der Standard im Neubau wird.
Ein Beispiel: das Effizienzhaus 55. Die Kennzahl 55 gibt Ihnen an, wie energieeffizient das Haus verglichen mit einem Referenzgebäude ist. Bei der Stufe 55 benötigt das Effizienzhaus 55 % Primärenergie, im Vergleich zu einem Referenzgebäude (nach Gebäudeenergiegesetz).
Effizienzhaus 40 wird Standard im Neubau
Der Effizienzhaus 55-Standard wurde am 1.1.2023 eingeführt – als Zwischenstandard für den Neubau, heißt es aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Denn im Koalitionsvertrag für die laufende 20. Legislaturperiode sind zu verschiedenen Aspekten Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angesprochen, unter anderem die Angleichung der Neubau-Anforderungen an den EH40-Standard (Effizienzhaus 40) zum 1.1.2025.
Das Effizienzhaus 40 wird dann ab 2025 der Standard für den Neubau. Im Vergleich zum bis dahin geltenden EH55-Standard verbraucht ein Effizienzhaus 40-Neubau nochmal 15 % weniger Primärenergie.
Wie sich der Primärenergiebedarf definiert
Sie fragen sich, was es mit der Bezeichnung Primärenergie auf sich hat? Nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt der Primärenergiebedarf an, wie viel Energie Sie im Durchschnitt für das Heizen, das Lüften und die Warmwasserbereitung verbrauchen.
Dabei berücksichtigt der Primärenergiebedarf nicht nur das, was Sie im Haus an Energie benötigen. Vielmehr gibt dieser Ihren tatsächlichen Energieaufwand auch für vorgelagerte Prozesse außerhalb des Gebäudes, um beispielsweise den Strom oder die Fernwärme zu gewinnen und an Ihr Gebäude anzuliefern, an.
Effizienzhaus 40 kann Ihnen die Tür zur Förderung öffnen
Zurück zum Effizienzhaus 40-Standard: Von der KfW-Bank können Sie – sofern Haushaltsmittel für den Förderkredit gewährt werden – eine Förderung erhalten, wenn Sie ein Effizienzhaus 40 kaufen oder bauen. Die Voraussetzung dafür ist laut KfW, dass Ihre Neubau-Immobilie auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeit erfüllt. Die Förderung beantragen Sie aber nicht bei der KfW, sondern bei Ihrer Hausbank, diese leitet den Antrag für Sie an die Kreditanstalt für Wiederaufbau weiter.
„Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ mit Förderungsanspruch
Wenn aktuell gefördert wird, bietet die KfW Immobilien-Käufern einer neuen Wohnimmobilie unter anderem die Bundesförderung effiziente Gebäude „Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude“ (Kredit 297, 298) mit zwei Förderstufen (Quelle: KfW) an:
Förderstufe 1: Klimafreundliches Wohngebäude
Nach der Definition der KfW gilt ein Gebäude als klimafreundlich, wenn es
- wenig Energie verbraucht und damit als Effizienzhaus 40 eingestuft wird,
- wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Förderstufe 2: Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn es
- als Effizienzhaus 40 eingestuft wird,
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Die Anforderungen kann nach KfW-Angaben ein Experte für Energieeffizienz (bei der Förderstufe: Klimafreundliches Wohngebäude) oder ein Berater für Nachhaltigkeit und ein Experte für Energieeffizienz (Förderstufe: Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG) einplanen und überprüfen.
„Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“: wer Förderungsanspruch hat muss abwarten
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf einen Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (Kredit 297, 298)? Obacht: Dann sollten Sie zunächst prüfen, ob zum Zeitpunkt, zu dem Sie einen Kredit beantragen möchten, auch die dafür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Stand heute (1.2.2024) teilt die KfW mit: „Die Haushaltsmittel sind erschöpft – keine Antragstellung möglich.“ Wegen des enormen Interesses und der hohen Nachfrage seien die der KfW für weitere Neuzusagen in diesem Förderprodukt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft, teilt die Bank mit.
Falls Sie aber bereits Ihren Antrag über einen Finanzierungspartner bei der KfW gestellt haben, können Sie sich beruhigt zurücklehnen und sich freuen. Wenn Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen und von der KfW Bankengruppe schon eine Zusage haben, ist der Förderkredit für Sie reserviert. Gut gemacht.
Übrigens: Über 18.000 Kredite und Zuschüsse in einem Gesamtvolumen von rund 7,5 Milliarden Euro wurden seit dem Start des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ am 1.3.2023 an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen von der KfW zugesagt. Damit hat die Förderbank nach eigener Hochrechnung bislang unter anderem etwa 46.000 neue klimafreundliche Wohneinheiten finanziert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erreichen.
Sie haben „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“-Förderungsanspruch? Programm startet wieder
Für alle anderen gilt: Neue Anträge sind 2024 wieder möglich. Sobald der Bundeshaushalt für das laufende Jahr in Kraft getreten ist und die KfW vom Bund ermächtigt ist, über entsprechende Bundesmittel für neue Förderzusagen zu verfügen, kommentieren Vertreter der Förderbank. Das soll in Kürze der Fall sein: Laut Angaben der Bank werde „dieser Rahmen des Gesetzgebers bzw. des Bundes voraussichtlich Anfang Februar 2024 vorliegen.“
Außerdem gibt es von der KfW das „Förderprogramm Wohneigentum für Familien“, mehr dazu lesen Sie im Beitrag Neubau-Förderprogramme.
Informieren Sie sich neben der KfW auch beim Förderinstitut Ihres Bundeslandes oder bei Ihrer Kommune – alternativ bieten nämlich verschiedene Bundesländer und Kommunen unter Umständen Förderungen an.
Experten für Energieeffizienz – der Schlüssel für Ihre Förderung
Wichtig für Sie zu wissen: Ihre Förderung lässt sich laut KfW nur dann beantragen, wenn Sie einen Experten für Energieeffizienz hinzuziehen. Vereinfacht gesagt: Die Experten für Energieeffizienz sind Ihr Schlüssel, um Ihre Förderung überhaupt beantragen zu können.
Dafür gibt es die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes – kurz: Energieeffizienz-Expertenliste. Hier gelangen Sie zur Expertensuche für Wohngebäude.
Die Liste umfasst rund 13.000 Energieeffizienz-Experten – sicherlich auch in Ihrer Region. Hätten Sie gedacht, dass die Datenbank pro Monat 52.000 Experten-Suchen (Quelle: Deutsche Energie-Agentur) verzeichnet? Die Zugriffszahl macht deutlich, wie groß das Interesse an einer Neubau-Förderung für Wohngebäude ist.
In jedem Fall wünscht Ihnen die neubau kompass Redaktion viel Erfolg für Ihre Förderung, von der Suche über den Antrag bis zur Förderzusage. Willkommen zu Hause in Ihrer geförderten Neubau-Wohnimmobilie.
Text: Felix Dehn
Titelbilld: Foto von wattalot auf Unsplash