Neubau-Förderprogramme im Herbst 2023

Sie planen den Kauf eines neuen Eigenheims oder einer Neubau-Wohnung? Dann empfehlen wir Ihnen, sich über aktuelle Förderungen zu informieren. Wer seine Chancen richtig nutzt, spart Bares. Lesen Sie, welche Förderprogramme für Neubau-Immobilien jetzt überregional zur Verfügung stehen.

Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ verbessert

Vor Kurzem aufgestockt und entscheidend verbessert ist nun das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“. Dieses Programm mit einem Gesamt-Volumen von 350 Millionen Euro richtet sich an Familien mit kleineren und mittleren Einkommen. Ziel ist, die Wohneigentumsquote im Neubau zu erhöhen.

Junger Vater mit seinen zwei Kindern auf dem Arm.
Das aufgestockte Förderprogramm Wohneigentum für Familien gibt Grund zur Freude. Bild: Nathan Dumlao/unsplash

Ursprünglich gestartet im Sommer 2023, fehlte es nicht an Kritik an der als Nachfolger für das Baukindergeld gedachten Neubau-Förderung. Jetzt ist es nachgebessert bzw. aufgestockt. Allein die Tatsache, dass die Verantwortlichen an den Fördertöpfen Programme nachträglich ändern, zeigt, dass ein guter Wille besteht, Förderungen, die an der Realität vorbeigehen, zu optimieren.

Aber jetzt zu den Änderungen am Programm „Wohneigentum für Familien“, welches sich natürlich ebenso an Alleinerziehende richtet.

Neue Obergrenzen für Jahreseinkommen

Sowohl die Obergrenze des für die Förderung zulässigen Jahreseinkommens als auch die maximale Kredithöhe sind in diesem Herbst angepasst worden. Seit dem 16. Oktober 2023 gilt, dass Familien/Alleinerziehende mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 90.000 Euro das Förderprogramm beantragen können. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich die Höchstsumme beim zu versteuernden Jahreseinkommen um weitere 10.000 Euro.

Höhere Kreditbeträge im Programm „Wohneigentum für Familien“

Um insgesamt bis zu 35.000 Euro erhöhten sich in der zweiten Runde die maximalen Kreditbeträge. So können Antragsteller je nach Gebäudeklasse und Anzahl der Kinder im Haushalt nun zwischen 170.000 und 270.000 Euro als Förderung in Anspruch nehmen.

Neubau-Förderung gilt nur für Effizienzhaus Standard 40

Nach wie vor gilt, dass die KfW-Bank ausschließlich Neubauprojekte, die dem Effizienzhaus Standard 40 (EH 40) und dem Status „Klimafreundliches Wohngebäude“ oder „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ entsprechen, für die Familienförderung in Betracht zieht. Zudem sollten die künftigen Eigentümer die Immobilie selbst bewohnen und bislang keine weitere Wohnung bzw. Eigenheim erworben haben. Alle aktuellen Voraussetzungen für die Förderung „Wohneigentum für Familien“ finden Sie auf dem Portal der KfW-Bank.

Ein Karton, auf dem viele Schlüssel platziert sind gilt als Erfolgsfaktor bei der Neubau-Förderung.
Wer viele „Schlüssel“ zur Immobilien-Förderung verwendet, hat langfristig Erfolg. Bild: pexels

Lohnt sich das aufgestockte Programm „Wohneigentum für Familien?“

Erhöhte Fördersummen und eine erweiterte Obergrenze beim Einkommen – Zunächst klingt das aufgestockte Programm Wohneigentum für Familien nicht schlecht. Allerdings kommen ausschließlich Neubauten mit dem oben genannten Effizienzhaus Standard 40 (EH 40) für eine Förderung in Betracht, ergänzt um den Status „Klimafreundliches Wohngebäude“ oder „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“.

Gemessen an der Energieeffizienz ist der Standard 40 die „Königsklasse“. Hier wohnt es sich in einem optimal energieeffizienten Gebäude, sehr gut wärmegedämmt, von niedrigen bis moderaten Energiekosten im gesamten Lebenszyklus des Gebäudes ist auszugehen.

Hohe Auflagen beim Programm „Wohneigentum für Familien“

Aufgrund der hohen Auflagen für diese Gebäudetypen und den entsprechenden Bau- und Produktionskosten, müssen Immobilienkäufer bei Wohnungen und Häusern im Effizienzhaus 40 Standard jedoch höhere Preise einkalkulieren als bei herkömmlichen Neubauprojekten.

Ein Mädchen spielt mit einem Neubau im Miniaturformat.
Neubau-Förderung ist noch kein Thema für den Nachwuchs. Spielhäuser dagegen umso mehr. Bild: Tatjana Syrikova/pexels

Hinzukommt, dass insbesondere in gefragten Lagen wie München, Hamburg oder Berlin die Immobilienpreise ohnehin bereits hoch sind. Nicht wenige Familien werden deshalb auf der Suche nach mehr Wohnraum in den Speckgürtel oder gleich in ländliche Regionen ausweichen.

Neubau-Förderung für Familien: Kalkulation ist Trumpf

Nichtsdestotrotz ist das aufgestockte Programm mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Dazu tragen nicht zuletzt die geringeren Zinssätze bei. So liegt der Sollzins bei dieser Immobilien-Förderung bei einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren bei 0, 01 Prozent (bei einem Annuitäten-Darlehen). Beim endfälligen Darlehen liegt der Sollzins pro Jahr bei der Neubau-Förderung „Wohneigentum für Familien“ bei 0,75 Prozent. Nicht zu vergessen: Aktuelle Zinssätze betragen derzeit um die 4 Prozent.

Wer gut durchkalkuliert und innerhalb der bemessenen Einkommens-Obergrenzen liegt, dürfte beim verbesserten Förderprogramm für Familien profitieren.

Auf einen Blick: Das Programm „Wohneigentum für Familien“
  • Für wen: Familien / Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren
  • Was wird gefördert: Eine Wohneinheit in Eigennutzung Neubau Ersterwerb
  • Maximaler Kreditbetrag: 170.000 bis 270.000 Euro
  • Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins
  • Ab wann: Käufer müssen den Antrag vor Abschluss des Kaufvertrags stellen
  • Einkommens-Obergrenze: bei einem Kind 90.000 Euro / für jedes weitere Kind 10.000 Euro
  • Geförderte Gebäudetypen: Effizienzhaus Standard 40 (EH 40) mit Status
  • „Klimafreundliches Wohngebäude“ oder Status „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“
  • Formulare und Konditionen zum Programm Wohneigentum für Familien

Alternative:  KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Wer die Einkommens-Obergrenze von maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen überschreitet, kann als Alternative zur Förderung „Wohneigentum für Familien“ die KfW-Programme „Klimafreundlicher Neubau“ (297 und 298) in Erwägung ziehen. Während das Programm 297 sich an Eigennutzer richtet, gilt Programm Nr. 298 für Kapitalanleger. Beide Programme sind zunächst bis Ende 2023 befristet.

Förderkredite ab 0,01% effektiver Jahreszins

Beide Förderprogramme kann man leider nicht mit dem KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ kombinieren. Sowohl bei Nr. 297 als auch 298 gilt die Förderung für den Erwerb von Neubau-Immobilien der Effizienzklasse 40. Der maximale Förderbetrag liegt pro Wohnung oder Wohneinheit (gilt auch für Eigenheime) bei 150.000 Euro. Je nach Laufzeit und Darlehenstyp startet der Förderkredit ab 0,01% effektiver Jahreszins.

Diagramme und ein Taschenrechner: wichtige Hilfsmittel bei der Planung für Neubau-Förderprogramme im Herbst 2023
Wer sich gut vorbereitet, kann die Neubau-Förderprogramme im Herbst 2023 noch ausschöpfen. Bild: pexels

Wer dieses Förderprogramm in Anspruch nehmen möchte, sollte ebenfalls vorher keine weitere Immobilie besitzen.  Informieren Sie sich über alle Konditionen und Formulare zu den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau“.

Auf einen Blick: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
  • Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, Investoren
  • Was wird gefördert: Eine Wohneinheit in Eigennutzung (297) oder Kapitalanlage (298) Neubau Ersterwerb
  • Maximaler Kreditbetrag: bis 150.000 Euro pro Wohnung
  • Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins
  • Ab wann: Antrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden
  • Keine Einkommensobergrenze
  • Geförderte Gebäudetypen: Effizienzhaus Standard 40 (EH 40) mit Status „Klimafreundliches Wohngebäude“ oder Status „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“
  • Formulare und Konditionen zum Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau

Um die Wohn-Eigentumsquote zu steigern, den Bau neuer Wohneinheiten zu fördern und mehr Menschen die Chance zu geben, von der Miete zum Eigentum zu wechseln, hat das Bundeskabinett das Wachstumschancengesetz beschlossen. Dazu zählt auch die Degressive AfA, die Kapitalanlegern optimale Abschreibungsmöglichkeiten in den ersten sechs Jahren bietet. Endgültig verabschiedet werden soll das Wachstumschancengesetz Mitte Dezember 2023.


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