Du planst den Kauf einer Neubau-Immobilie in der zweiten Jahreshälfte? Die in diesem Beitrag genannten Förderprogramme für den Immobilienkauf gelten weit über 2025 hinaus. Jetzt informieren und Geld sparen!
Wie bereits im Beitrag Der Immobilienmarkt in der ersten Jahreshälfte 2025 erwähnt, ist der Etat für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) von 6,7 Milliarden Euro in 2024 auf nunmehr 7,4 Milliarden Euro in 2025 erhöht worden. Zusätzlich werden in diesem Jahr 327 Millionen Euro für Wohnungsbauprogramme aus dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen zur Verfügung gestellt.
Aktuell gibt es seitens der Baubranche Forderungen nach Förderprogrammen, die über die aktuellen Konditionen hinausgehen. In einem Beitrag des „Handelsblatts“ vom 21.7. wird Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), mit der Aussage zitiert, das es jetzt klare Signale und langfristige Förderbedingungen, auch für den EH55-Standard brauche, damit wieder mehr in Wohnraum investiert werde. Im Koalitionsvertrag von CDU/SPD ist vorgesehen, die Förderung von Neubauprojekten in EH-55-Bauweise mittelfristig wieder aufzunehmen.
Für Käufer von Neubau-Immobilien interessant sind neben lokalen Angeboten einzelner Bundesländer und Kommunen besonders die Förderprogramme der KfW-Bank. Die folgenden bleiben in 2025 und darüber hinaus bestehen und werden zum Teil sogar aufgestockt.
Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297,298)
Rund 1,1 Milliarden Euro stehen in 2025 und 2026 für das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude zur Verfügung. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 728 Millionen Euro. Dass der Etat für dieses KfW-Förderprogramm für 2025 und 2026 erhöht wurde, verdeutlicht einmal mehr, wie relevant klimaeffiziente Neubau-Immobilien hierzulande sind.

Im Rahmen des Programms Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297, 298) haben Eigennutzer und Kapitalanleger die Möglichkeit, mit einem bis zu 150.000 Euro umfassenden Förderkredit unterstützt zu werden (ab 2,23 % effektivem Jahreszins). Voraussetzung: Antragsteller erwerben bzw. bauen ein klimafreundliches Wohngebäude der Effizienzhaus-Stufe 40 oder ein Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) der Effizienzhaus-Stufe 40.
- Für den Erstkauf* einer Neubau-Immobilie
- Förderkredit ab 2,23 % effektivem Jahreszins
- Neubau muss Effizienzhaus-Stufe 40 entsprechen
- Bis zu 150.000 EUR Kredit pro Wohneinheit
* Als Erstkauf gilt ein Erwerb bis 1 Jahr nach Bauabnahme
Auf dem Webportal der KfW-Bank findest du Informationen zum Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297 und 298) auf einen Blick.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude (296)
Für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude (296)“ fließen dieses Jahr und auch in 2026 Fördermittel in Höhe von 650 Millionen Euro.
Erst Ende 2024 gestartet, richtet sich dieses Förderprogramm an Privatpersonen, die einen Neubau kaufen, der mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erfüllt. Seit dem 23.7. 25 steht fest: dieses Förderprogramm wird bis 2029 fortgesetzt und erhält jährlich ein Budget von 650 Millionen Euro.
Um als Neubau im Niedrigpreissegment zu gelten, muss das Gebäude eine Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche besitzen und den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus unterschreiten.
Ganz neu, laut einem Bericht in der Immobilien Zeitung: Bauministerin Hubertz hat das Programm im Juli 2025 dahingehend verändert, dass die Baukosten nun 18 Prozent mehr betragen dürfen und Wohnküchen als Individualräume gelten – was die erlaubten Wohnflächen verändern wird.
- Für den Erstkauf* einer Neubau-Immobilie
- Neubau muss Effizienzhaus-Stufe 55 entsprechen
- Förderkredit ab 1,04 % effektivem Jahreszins
- Maximale Fördersumme bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit
* Als Erstkauf gilt ein Erwerb bis 1 Jahr nach Bauabnahme
Alle Informationen zum Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude (296)“
Wohneigentumsförderung für Familien Neubau (300)
Das im Jahr 2023 gestartete Förderprogramm Wohneigentumsförderung für Familien Neubau (300) wird 2025 und 2026 mit jeweils 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen bedacht.

Dieses Programm für Familien und Alleinerziehende umfasst pro geförderte Wohneinheit aktuell einen Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro (die Summe ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder). Für diese Förderung gelten Einkommensobergrenzen. Wie bereits beim Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297, 298) muss das geförderte Neubauprojekt der Effizienzhaus-Stufe 40 entsprechen.
- Erstkauf * von Haus und Eigentumswohnung
- Neubau muss Effizienzhaus-Stufe 40 entsprechen
- Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro
- Förderkredit ab 0,25 % effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau
* Als Erstkauf gilt ein Erwerb bis 1 Jahr nach Bauabnahme
Diese Förderung kommt nicht in Frage für Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben.
Checke auf den Seiten der KfW-Bank, ob das Programm Wohneigentumsförderung für Familien (300) für dich in Frage kommt.
Immobilienkäufern, die eine mit den KfW-Krediten „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“, Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment und Wohneigentumsförderung für Familien Neubau geförderte Immobilie erwerben, empfiehlt die KfW-Bank, eine Klausel im Kaufvertrag aufzunehmen, welche die Haftung des Verkäufers zur angegebenen Effizienzhaus-Stufe beinhaltet. Dazu hält die KfW-Bank eine unverbindliche Musterformulierung bereit.
KfW-Wohneigentumsprogramm 124
Wer in diesem Jahr eine Neubau-Immobilie zum Selbstbezug erwerben möchte, kann nach wie vor auf das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 zurückgreifen. Der KfW-Kredit 124 richtet sich an Eigennutzer; zur Verfügung gestellt werden kann ein Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Dieses Programm ist mit allen oben genannten Fördermöglichkeiten kombinierbar.

Wie du deine Möglichkeiten am geschicktesten nutzt, erfährst du bei deinem Finanzierungsberater oder direkt bei der KfW-Bank.
- Für Käufer von selbst genutzten Wohnimmobilien
- Bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag
- Förderkredit ab 3,54 % effektivem Jahreszins
- Kombinierbar mit weiteren KfW-Krediten
Weitere Fakten zum KfW-Wohneigentumsprogramm 124
Bei allen genannten Förderprogrammen gilt: Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Und: Anträge für Förderkredite müssen vor der Unterschrift auf dem Kaufvertrag gestellt werden.
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