Eine Erfolgsmeldung für die Immobilienbranche ist der Neustart des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“. Erfahre, was das Programm in diesem Jahr für Sie als Immobilienkäufer bereithält!
Immobilienkäufer können sich freuen: Neustart für das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau”! Ab sofort kannst du wieder Anträge stellen für den Kauf einer Neubau-Immobilie im energieeffizienten KfW 40 Standard (EH 40). Das Fördervolumen beträgt in diesem Jahr 762 Millionen Euro. Erfahre mehr über deine Förderkonditionen im KfW-Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (297 und 298).
Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude” richtet sich an Eigennutzer (297) und Kapitalanleger (298). Zinssätze betragen zunächst 2,1 Prozent. Die höchstmögliche Fördersumme pro Wohneinheit liegt je nach Klassifizierung des Neubaus zwischen 100.000 (klimafreundliches Wohngebäude) und 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG).
Mehr zu den unterschiedlichen Klassifizierungen der Gebäude liest du in unserem Beitrag „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude”.
Neustart KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“: Notwendige Impulse für die Baubranche
In ihrer Presseerklärung zur Veröffentlichung der Wiederaufnahme des Förderprogramms unterstreicht Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erneut, wie wichtig die Unterstützung für Immobilienkäufer gerade in der aktuellen Situation ist: „Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen.”
Keine Einkommensobergrenze beim Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“
Im Gegensatz zum Förderprogramm „Wohneigentum für Familien” besteht bei der KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ keine Grenze hinsichtlich des Einkommens. Gefördert werden Immobilienkäufer, die sich beim Kauf der neuen Wohneinheit für einen Neubau im Effizienzhaus Standard 40 (EH 40) mit Status „Klimafreundliches Wohngebäude“ oder dem Status „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ entscheiden.
Das Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)” kann mit Fördermöglichkeiten von Ländern und Kommunen kombiniert werden. Eine Kombination mit dem Programm „Wohneigentum für Familien” ist nach wie vor nicht möglich.
Auch beim Förderprogramm „Wohneigentum für Familien” gibt es Verbesserungen. So ist die künftige Einkommensobergrenze für eine Familie mit einem Kind auf 90.000 Euro angehoben; für jedes weitere Kind gibt es 10.000 Euro zusätzlich. Ab März 2024 ist zudem geplant, die Zinsbindung von bislang zehn auf 20 Jahre zu verdoppeln, um Familien eine langfristige Planbarkeit des Immobilienkaufs zu ermöglichen.
Weitere Förderprogramme für den Immobilienkauf in 2024 geplant
Für 2024 plant die Bundesregierung weitere Programme zur Erleichterung des Immobilienkaufs. Während sich das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau” an Immobilienkäufer richtet, die einen Neubau im (höherpreisigen) Effizienz Standard 40 erwerben, sollen mit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)” auch Erwerber mit geringerem Budget angesprochen werden. Über die Details von KNN wird aktuell im Bauministerium verhandelt.
Ebenfalls in der Diskussion befinden sich die Programme „Jung kauft Alt” und „Gewerbe zu Wohnen”. Sowohl die Sanierung von Altbauten als auch die Umwandlung von Büro- und Gewerbearealen zu Wohnprojekten werden spannende Meilensteine auf dem Immobilienmarkt 2024. Mehr dazu liest du dieses Jahr auf diesem Blog.
Lies, was das Immobilienjahr 2024 an Neuem bereithält.
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